Ladungssicherung-Info
Allgemeine Erklärung zur Ladungssicherung
Wer ist in der Verantwortung?
Verlader, Fahrzeughalter und Fahrer sind alle gleichsam in der Verantwortung.
Verlader ist derjenige, der selbst oder für Dritte Güter versendet.
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.
Fahrer ist die Person, die ein Fahrzeug bewusst lenkt oder steuert.
Alle sind in der Verantwortung, keiner kann sich herausreden.
Die unten aufgeführten Gesetze regeln im Einzelnen die Anwendung.
Pflichten von Verlader, Halter und Fahrer:
§ 22 StVO besagt: Die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
In der UVV § 37 (4) steht, dass Ladung gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen zu sichern ist.
§ 412 HGB: Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
§ 823 BGB definiert die Ladungssicherung auf der Straße.
Im § 831 BGB finden sich die Haftungsdefinitionen.
§ 30 StVZO regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit der Fahrzeuge,
§ 31 StVZO legt fest, dass die Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge bei Halter und Fahrer liegt.
Die Fahrzeuge müssen betriebssicher sein, das heißt technisch einwandfrei und alle für den Einsatzzweck notwendigen Ladungssicherungsmittel müssen vorhanden sein.
Zudem muss das Fahrzeug verkehrssicher sein, dazu gehört auch, dass der Fahrzeugführer in der Lage sein muss, die Ladung ausreichend zu sichern (§ 30 + § 31).
Er muss also entsprechend ausgebildet werden.
Die Belastbarkeitsvorgaben für die einzelnen Fahrzeugklassen finden Sie im folgenden.
Diese Belastungen dürfen bei der Anwendung von Ladungssicherungsmitteln nicht überschritten werden.
Zurrpunkte nach DIN 75410:
400 daN Pritschenfahrzeuge
400 daN Kastenwagen 2 tonnen
500 daN Kastenwagen 2 - 5 tonnen
800 daN Kastenwagen 5 - 7,5 tonnen
Zurrpunkte nach EN 12640:
800 daN Pritschenfahrzeuge 3,5 - 7,5 tonnen
1.000 daN Pritschenfahrzeuge 7,5 - 12 tonnen
2.000 daN Pritschenfahrzeuge
Anerkannte Regeln der Technik – VDI 2700ff
Die VDI Richtlinie 2700ff ist eine Zusammenfassung von physikalischen Grundlagen und konkreten Ladungssicherungsbeispielen.
Die Richtlinie verweist an vielen Stellen auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Normen.
Die Sammlung konkreter Ladungssicherungsbeispiele wird ständig erweitert.
Zudem ist auch die nötige Ausbildung der für die Ladungssicherung verantwortlichen Personen beschrieben.
Die VDI Richtlinien werden im Streitfall vor Gericht als maßgebliche Richtlinien herangezogen.
Wichtig zu wissen:
Die EN 12195-2 regelt Kennzeichnung und Umgang mit Zurrgurten.
Danach müssen alle Zurrgurte mit einem leserlichen Label versehen sein.
Ist kein Label mehr vorhanden oder dieses nicht mehr lesbar, darf der Gurt nicht mehr verwendet werden.
Der Fahrer muss mindestens eine Gebrauchsinformation mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.
Es gibt kein generelles Verfallsdatum für Zurrgurte.
Verwendung von Ladungssicherungsartikeln
Zurrgurte:
Der Zurrgurt ist das am häufigsten genutzte Ladungssicherungsmittel.
Bei der Nutzung sind einige Dinge zu beachten.
Zurrgurte müssen gekennzeichnet sein.
Am Festende und am Losende des Gurtes müssen Etiketten(Label) mit den technischen Daten des Gurtes versehen sein.
Darunter zählen die Vorspannkraft STF, die normale Handkraft SHF (außer bei 25 mm Zurrgurten), die Zugkraft im direkten Zug LC, der Hersteller, das Herstellungsjahr und das Material vom Gurtband.
Die Etikettenfarbe gibt Auskunft über das verwendete Gurtmaterial.
Blau = Polyester (PES)
Braun = Polypropylen (PP)
Grün = Polyamid
und Weiß = andere Materialien.
Zurrschienen:
Zurrschienen werden in Verbindung mit z.B. Sperrbalken oder Zurrgurten zur kraftschlüssigen Ladungssicherung eingesetzt.
Dabei gibt es mehrere Varianten von Zurrschienen:
Airlineschienen:
Die modernste Zurrschiene ist die Airlineschiene.
Eine Zurrschiene die durch Ihre Belastbarkeit, Ihr geringes Gewicht und durch ihre kleinen Abmessungen besonders auffällt. Airlineschienen halten je nach Ausführung Belastbarkeiten von bis zu 2.500 daN stand. Durch eine vielzahl an Profilvarianten, können Airlineschienen an orten im Fahrzeug montiert werden, an den andere Zurrschienensysteme keinen Platz finden.
Mit dieser Zurrschiene können Sie eine Vielzahl von Befestigungsmöglichkeiten kombinieren.
Es gibt fertige Zurrgurte mit passenden Endbeschlägen oder Endbeschläge die als Verbindungselement mit dem Zurrgurt gesichert werden können.
Sperrbalken oder Sperrstangen mit 19 mm Endzapfen sind ebenfalls eine Möglichkeit zur kraftschlüssigen Ladungssicherung in Kombination mit der Airlineschiene.
Stäbchenzurrschienen:
Stäbchenzurrschienen aus Aluminium sind besonders zum horizontalen Aufsetzen auf die Fahrzeugwand geeignet.
Stäbchenschienen mit Gummiumrandung schützen die Zurrschiene und die Ware gleichermaßen vor dem zerkratzen oder anderen Beschädigungen.
Zurrgurte mit passenden Endbeschlägen und Sperrbalken mit Stäbchenzapfen können zur kraft- und formschlüssigen Ladungssicherung eingesetzt werden.
Kombi-Ankerzurrschiene:
Die Urschiene aller Zurrschienen erfreut sich immer noch hoher Beliebtheit.
Vor allem im LKW oder Anhänger wird Sie oft verbaut.
Kombizurrschienen aus Stahl oder Aluminium werden horizontal auf Fahrzeugwände aufgesetzt.
Auch für die Ankerzurrschiene gibt es Zurrgurte mit Endbeschlägen und Sperrbalken zur Ladungsscherung.
Klemmbalken:
Eine gute Möglichkeit der flexiblen Ladungssicherung sind Klemmbalken.
Der Klemmbalken kann vertikal oder horizontal ohne den Einsatz von Zurrschienen oder sonstigen Hilfsmitteln gespannt werden.
Dabei wird der Klemmbalken entweder zwischen Dach und Boden oder zwischen den beiden Fahrzeugwänden mittels einer Zahnstangenvorrichtung oder der patentierten stufenlosen Gurtbandverriegelung eingespannt.
Sperrbalken:
Sperrbalken werden in Verbindung mit Zurrschienen z.B. Airlineschienen, Ankerzurrschienen oder Stäbchenzurrschienen als formschlüssige Ladungssicherung eingesetzt. Je nach Ausrichtung der Schienen können Sie horizontal oder vertikal zwischen den Schienen eingespannt werden.
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